Häufig gestellte Fragen
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Mit dem Podologengesetz, das mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber erstmals die Ausbildung zum Medizinischen Fußpfleger/Podologen bundesweit geregelt. Damit endet eine Zeit, in der sich die Fußpflege-Ausbildung in einer unübersichtlichen Grauzone von mehr oder minder qualifizierten Möglichkeiten bewegte. Die Ausbildung zur kosmetischen und medizinischen Fußpflege wird seit Jahrzehnten in unterschiedlichstem Umfang und Inhalt angeboten und durchgeführt.
Von der Ausbildung über einige Wochen oder Monate bis hin zur zweijährigen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule war dieses Angebot breit gefächert.
Mit der Einführung des Podologengesetzes hat der Gesetzgeber eine zweijährige Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule festgeschrieben. Sie ist die Voraussetzung für die Führung des Titels "Podologe" und "Medizinischer Fußpfleger".
Die Fußpflege zur Pflege und Prophylaxe des gesunden Fußes und die Podologie als Medizinal-Fachberuf – zwei unterschiedliche Berufsbilder.